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Beitragsordnung

Sie können hier die Beitragsordnung auch als PDF-Datei herunterladen: Beitragsordnung

 

 

Beitragsordnung des Fördervereins

„Freunde des Thermalfreibades Sinzig-Bad Bodendorf e.V.“

 

§ 1 Grundsatz

 

Grundlage für die Regelungen in der Beitragsordnung ist § 3 der Satzung.

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie tritt nach Beschluss der Mitgliederversammlung in Kraft und kann nur von der Mitgliederversammlung  geändert werden.

 

§ 2 Geltungsbereich und Dauer

 

(1)   Die Beitragsordnung gilt für alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts des Fördervereins „Freunde des Thermalfreibades Sinzig-Bad Bodendorf e.V.“.

(2)   Die Beitragsordnung regelt die Höhe, die Fälligkeit und die Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge. Spenden und andere Zuwendungen an den Verein sind nicht Gegenstand dieser Beitragsordnung.

(3)   Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis sie durch die Mitgliederversammlung geändert oder aufgehoben wird.

 

§ 3 Beitragshöhe

 

(1)   Der Beitrag für die Einzelmitgliedschaft wird auf 24,00 € im Jahr festgelegt.

(2) Der Beitrag für die Familienmitgliedschaft wird auf 36,00 €  im Jahr und Familie festgelegt. Wobei alle Familienmitglieder im Haushalt des Antragstellers leben müssen.

(3) Der Beitrag für juristische Personen wird auf 100,00 € im Jahr festgelegt.

(4) Zahlen Mitglieder einmalig oder dauerhaft einen höheren als den festgelegten Jahresbeitrag, so wird der Differenzbetrag als allgemeine Spende behandelt.

 

§ 4 Zahlungsweise und Fälligkeit der Beiträge

 

(1) Der Vereinsbeitrag ist zum 31.03. des Jahres fällig. Er wird als Jahresbeitrag einmal per Lastschrifteinzug erhoben. Die Ermächtigung hierzu erteilt das Vereinsmitglied.

(2) Das Mitglied trägt dafür Sorge, dass der Lastschrifteinzug bei Fälligkeit des Beitrags ordnungsgemäß erfolgen kann. Eine Änderung der Bankverbindung ist dem Verein rechtzeitig bekannt zugeben.

(3) Wird eine berechtigt eingereichte Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruch zurückbelastet, so trägt das Mitglied die dem Verein ggf. entstehenden Kosten.

(4) Mitglieder, die nicht am Lastschrifteinzugverfahren teilnehmen, haben die Mitgliedsbeiträge zum Fälligkeitszeitpunkt auf das Vereinskonto zu überweisen. (Nr. 188243 Kreissparkasse Ahrweiler BLZ 57751310)

(5) Neumitgliedern, die am Lastschrifteinzugverfahren teilnehmen, wird der Jahresbeitrag 4 Wochen nach Vereinsbeitritt eingezogen.

(6) Neumitgliedern, die nicht am Lastschrifteinzugverfahren teilnehmen, haben den Jahresbeitrag 4 Wochen nach Vereinsbeitritt zu zahlen.

(7) Bei Eintritt in den Verein während des Jahres ist grundsätzlich der volle Beitrag zu zahlen. Bei Austritt im laufenden Jahr besteht kein Anspruch auf Erstattung von Beiträgen.

 

§ 5 Ausnahmen

 

In Härtefällen kann der Vorstand den Beitrag mindern oder gänzlich erlassen.

 

§ 6 Änderung der Beitragsordnung

 

(1) Diese Beitragsordnung kann durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert oder aufgehoben werden.

(2) Eine Änderung oder Aufhebung der Beitragsordnung wird mit Beginn des folgenden Kalenderjahres wirksam.

 

 

Sinzig, 29.10.2012

 

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